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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07 SF   

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https://dejure.org/2007,5932
LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07 SF (https://dejure.org/2007,5932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.09.2007 - L 13 B 7/07 SF (https://dejure.org/2007,5932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF (https://dejure.org/2007,5932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - unzulässige Beschwerde - Wertgrenze auch im PKH-Beschwerdeverfahren - Rechtsanwaltsgebühr - Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren - keine Terminsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a Abs. 1 S. 1 SGG; § 127 Abs. 2 S. 2 2. Hs.2 ZPO
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss eines Sozialgerichtes (SG); Möglichkeit der Durchführung eines Berufungsverfahrens im Falle des Unterschreitens des Wertes von 500,- EUR im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss eines Sozialgerichtes (SG); Möglichkeit der Durchführung eines Berufungsverfahrens im Falle des Unterschreitens des Wertes von 500,- EUR im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen PKH-Beschluss im sozialgerichtlichen Verfahren, Statthaftigkeit der Terminsgebühr im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren

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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Der allgemeine Rechtsgedanke, dass der Beschwerderechtszug nicht weiter reichen solle als der Rechtszug der Hauptsache, der früher bestritten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1954 - BVerwG II B 5.53 -, BVerwGE 1, 123(129) und BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 - jeweils zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren), hat jedenfalls durch die Neufassung der ZPO mit dem ZPO-Reformgesetz 2001 seinen Ausdruck gefunden, um einer unnötigen Verfahrensflut zu begegnen (vgl. Fischer, in: Musielak, ZPO 4. Auflage 2005, § 127 Rdn. 19).

    Damit handelt es sich bei § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG (und der hierin enthaltenen, nicht eingeschränkten Verweisung auf die ZPO-Bestimmungen, also auch auf den Beschwerdeausschluss in § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO) um eine "andere" Bestimmung i. S. des § 172 Abs. 1, 2. HS SGG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988, aaO, S. 96), die in Abweichung von der an sich in § 172 Abs. 1 SGG grundsätzlich eröffneten Beschwerdemöglichkeit für das PKH-Beschwerdeverfahren einen teilweisen Beschwerdeausschluss (nach § 127 Abs. 2 Satz 2, 2. HS ZPO) statuiert.

  • BGH, 08.02.2007 - IX ZR 215/05

    Erfallen der Terminsgebühr vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Der Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2007 - IX ZR 215/05 - in: NJW-RR 2007, 720 überzeugt nicht.
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Zur Begründung hat es insoweit ausgeführt, dass die Kostenfestsetzungsentscheidungen nicht zu beanstanden seien, da eine besondere Erledigungsgebühr nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006 (Az: B 1 KR 23/06 R) nur dann in Betracht komme, wenn eine besondere Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten bei der unstreitigen Erledigung eines Widerspruchsverfahrens vorgelegen habe.
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Im Übrigen ist es auch nicht Sinn der Regelungen über die PKH, eine vollständige wirtschaftliche und prozessuale Gleichheit zwischen der "armen" Partei und "reichen" Klägern und Antragstellern zu erreichen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 29.5.2006 - 1 BvR 430/03 -, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2005 - L 8 B 147/05

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint hat (vgl. Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Februar 2007 - L 6 B 30/07 AS; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 2. August 2006 - L 12 B 63/05 AL -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2006 - L 20 B 137/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Tatsächlich sind auch die Einzelheiten der Nummern 3104 und 3106 VV-RVG so unterschiedlich gestaltet, dass eine entsprechende Anwendung der Regelungen in Nr. 3104 VV-RVG in sozialgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommt (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. August 2006 - L 20 B 137/06 AS -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 217/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Bagatellstreitigkeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Dies gilt auch, soweit in den Beschlüssen des LSG Baden-Württemberg vom 2. Januar 2007 ( - L 13 AS 4100/06 -, zit. nach juris) und des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Mai 2007 ( - L 10 B 217/07 AS PKH -, zit. nach juris) ebenfalls auch bei einer Unterschreitung des Beschwerdegegenstandes von 500, 00 EUR in der Hauptsache eine PKH-Beschwerde für statthaft erachtet und hierzu auf die Entstehungsgeschichte des § 127 Abs. 2 ZPO und der Verweisungsnorm des § 172 SGG sowie darauf abgehoben wird, dass die Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren anders als im zivilgerichtlichen Verfahren mit einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 145 SGG die Zulassung der Berufung selbst erstreiten könnten.
  • BVerwG, 29.04.1954 - III B 5.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Der allgemeine Rechtsgedanke, dass der Beschwerderechtszug nicht weiter reichen solle als der Rechtszug der Hauptsache, der früher bestritten war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.4.1954 - BVerwG II B 5.53 -, BVerwGE 1, 123(129) und BVerfG, Beschl. v. 17.3.1988 - 2 BvR 233/84 -, BVerfGE 78, 88 - jeweils zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren), hat jedenfalls durch die Neufassung der ZPO mit dem ZPO-Reformgesetz 2001 seinen Ausdruck gefunden, um einer unnötigen Verfahrensflut zu begegnen (vgl. Fischer, in: Musielak, ZPO 4. Auflage 2005, § 127 Rdn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 13 B 5/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Dieser Rechtsansicht hat sich der erkennende Senat bereits angeschlossen (Beschluss vom 22. Februar 2007 - L 13 B 5/07 AS - und Beschluss vom 29. Mai 2007 - L 13 B 59/07 AS -, der dem Bevollmächtigten der Klägerin bekannt ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 9 B 191/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 13 B 7/07
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Gericht ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH verneint hat (vgl. Beschluss des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 7. Februar 2007 - L 6 B 30/07 AS; Beschluss des 8. Senats des erkennenden Gerichts vom 6. Dezember 2005 - L 8 B 147/05 AS - Beschluss des 9. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. Juli 2006 - L 9 B 191/06 AS - Beschluss des 12. Senats des erkennenden Gerichts vom 2. August 2006 - L 12 B 63/05 AL -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2007 - L 6 B 30/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2006 - L 12 B 63/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender Erfolgsaussichten ist auch dann statthaft, wenn in der Hauptsache die Berufung nicht zulässig wäre (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung - Beschluss vom 10. Juli 2006, L 6 B 142/06 AS - Abgrenzung von LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62).

    Allerdings hat der beschließende Senat wie andere Senate des Gerichts (s die Nachweise im Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.September 2007 - L 13 B 7/07 SF = Nds Rpfl 2008, 62) die Beschwerde gegen einen PKH versagenden Beschluss in entsprechender Anwendung des § 127 Abs2 Satz2 Zivilprozessordnung (ZPO) nur dann als zulässig angesehen, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 Abs1 SGG ohne Zulassung statthaft wäre, es sei denn, das SG hat ausschließlich die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen verneint.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2010 - L 2 R 527/09

    Auswirkungen der Unzulässigkeit einer Berufung auf die Statthaftigkeit einer

    Die in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung lebhaft umstrittene Frage, ob eine "entsprechende" Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Folge hat, dass im sozialgerichtlichen Verfahren eine Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren ausgeschlossen ist, wenn im Hauptsacheverfahren die Berufung unzulässig ist, ist aus der Sicht des Senates zu verneinen (vgl. - nur beispielsweise - zu dem in Juris sehr umfangreich dokumentierten Meinungsstand bejahend: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, B.v. 4. November 2009 - L 9 B 50/09 AS PKH - Bayerisches Landessozialgericht, U.v. 22. Oktober 2009 - L 7 AS 525/09 B PKH - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 12. Senat, B.v. 15. Juli 2008 - L 12 B 18/07 AL - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 13. Senat, B.v. 13. September 2007 - L 13 B 7/07 SF; verneinend: Sächsisches Landessozialgericht, B.v. 1. Oktober 2009 - L 7 AS 294/09 B PKH - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, B.v. 16. Juli 2009 - L 28 B 1379/08 AS PKH - Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, B.v. 9. Juli 2009 - L 1 AY 6/09 B - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 9. Senat, B.v. 9. Juni 2008 - L 9 B 117/08 ALS - vgl. ferner - ebenfalls verneinend - Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 73a Rn. 12b; Breitkreuz in Breitkreuz/Fichte, SGG, § 73a Rn. 15).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.03.2010 - L 6 AS 122/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    In diesem Zusammenhang kann auch das Argument, durch einen Beschwerdeausschluss ließen sich widersprechende Entscheidungen im Hauptsache- und im PKH Verfahren vermeiden (LSG Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 13.9.2007 L 13 B 7/07 SF zit. nach Juris), nicht überzeugen.
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